Dorfverein Villnachern

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Der Dorfverein

Der Verein fördert das kulturelle und gesellschaftliche Leben der Einwohner in Villnachern und setzt sich für ein attraktives Dorfleben ein. 

  • Kultur geniessen und fördern
  • Brauchtum erhalten
  • Dorfgemeinschaft pflegen

Der Dorfverein Villnachern ist politisch und konfessionell neutral.

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Statuten

Statuten des Dorfvereins Villnachern

Statuten des Dorfvereins Villnachern

Verein: Dorfverein Villnachern mit Sitz in Villnachern

 

  1. Name und Sitz

Unter dem Namen Dorfverein Villnachern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Villnachern.

 

  1. Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung der Dorfgemeinschaft von Villnachern, insbesondere durch das Angebot von gemeinschaftlichen und kulturellen Anlässen für alle Altersstufen.

Er ist politisch und konfessionell neutral. Er unterstützt die Bewohner zum Wohl der Dorfgemeinschaft.

 

  1. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie über freiwillige Spenden und Zuwendungen. Der Jahresbeitrag wird jährlich an der Generalversammlung von den Mitgliedern festgelegt.

 

 

  1. Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, welche sich zum Vereinszweck bekennen.

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag, der auf Antrag des Vorstandes von den Mitgliedern an der Generalversammlung festgesetzt wird. Der Jahresbeitrag wird jährlich eingefordert.

Der Vorstand kann Ehrenmitglieder ernennen. Sie sind von den Jahresbeiträgen befreit.

 

 

  1. Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt

– bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

– bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

 

  1. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Der Austritt muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand gerichtet werden.

Über Ausschlüsse von Mitgliedern entscheidet die Generalversammlung.

 

  1. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. a) die Generalversammlung
  2. b) der Vorstand
  3. c) die Rechnungsrevisoren

 

  1. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich bis spätestens Ende März des darauffolgenden Kalenderjahres statt.

Die Generalversammlung kann lokal aber auch online stattfinden.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Einladungen per E-Mail sind gültig.

Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung schriftlich/per E-Mail an den Vorstand zu richten.

Die Generalversammlung hat verpflichtend die folgenden Aufgaben:

  1. a) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
  2. b) Genehmigung des Jahresberichts des Präsidenten
  3. c) Genehmigung des Tätigkeitsprogramms
  4. d) Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
  5. e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
  6. f) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren alle Jahre.

 

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Zur Generalversammlung können Gäste eingeladen werden, diese besitzen jedoch kein Stimmrecht.

Die Einberufung einer ausserordentlichen Vereinsversammlung kann vom Vorstand oder von einem Fünftel der Mitglieder verlangt werden. In diesen Fall ist die Versammlung innert drei Monaten nach Eingang des Begehrens einzuberufen.

 

  1. Der Vorstand

Der Vorstand wird an der Generalversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Der Präsident/die Präsidentin oder ein Co-Präsidium wird von der Versammlung gewählt, der übrige Vorstand konstituiert sich selbst. Wiederwahlen sind ohne Amtsdauerbeschränkung möglich.

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, maximal sieben Personen.

Der Vorstand wird vom Präsidenten/von der Präsidentin einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn zwei Vorstandsmitglieder dies verlangen.

Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.

Über die Verhandlungen des Vorstands wird ein Beschlussprotokoll geführt. Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

 

  1. Verpflichtungen des Vorstands
  2. a) Der Vorstand bereitet die Generalversammlung vor und führt sie durch.
  3. b) Er führt die Beschlüsse der Vereinsversammlung aus.
  4. c) Er vertritt den Verein nach aussen und wahrt dessen Interessen.

 

  1. Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

 

  1. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten/Co-Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes/Co-Präsidenten.

 

  1. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

  1. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Generalversammlung dem Änderungsvorschlag zustimmen.

 

  1. Auflösung des Vereins

Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer einfachen Mehrheit von mindestens drei Vierteln der an der Generalversammlung anwesenden Vereinsmitglieder.

Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt oder an die Gemeinde Villnachern. Sie hat es in gesonderter Rechnung zu verwalten.

 

  1. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der ordentlichen Generalversammlung vom 11. März 2022 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

 

Vorstand

Co-Präsident / Kassier

Bernhard Flück
Oberdorfstrasse 14

bernhard(at)dorfverein-villnachern.ch

Co-Präsidentin

Rahel Mathys
Obere Haldenstrasse 17

rahel(at)dorfverein-villnachern.ch

Aktuarin

Tina Oberle
Förbenweg 9

tina(at)dorfverein-villnachern.ch

Beisitz

Patrik Weber
Oberdorfstrasse 27

patrik(at)dorfverein-villnachern.ch